Hagelschätzung
Das Mitglied hat nach einem Hagelereignis mit Schaden in den Beständen 4 Tage Zeit dieses dem Verein zu melden.
Das Schätzen wird durch mindestens 2 Schätzer des Verein (in der Regel Vorstandsmitglieder) vorgenommen. Der Distriktleiter des betroffenen Gebietes wird auch hinzugezogen.
Geschätzt wird anhand der offiziellen Richtlinien und bei heruntergefallenem Erntegut mit dem Zählrahmen.
Ist ein Mitglied mit dem Ergebnis der Schätzung nicht einverstanden, kann ein amtlicher Schätzer aus der Liste der Landwirtschaftskammer SH herangezogen werden.